1. ALLGEMEINES
Alle Leistungen und Angebote der Concept Clean Services GmbH und ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend „AN“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der AN mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Sofern nicht individuell in Textform anders vereinbart, gelten diese AGB für alle Rechtsgeschäfte ausschließlich. Der Kunde erkennt diese durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung an. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden, die vom AN nicht ausdrücklich in Textform anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn der AN diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. BERATUNG
Die Beratung durch den AN erstreckt sich als dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die vom AN angebotenen Leistungen. Darüberhinausgehend berät der AN den Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch. Gesetzliche Aufklärungs- und Hinweispflichten des AN bleiben hiervon unberührt.
3. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
3.1. Angebotsschreiben des AN sind für den darin angegebenen Zeitraum verbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt oder eine wirksame Anfechtung der Willenserklärung durch den AN erfolgt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots seitens des Kunden in Textform (z. B. E-Mail), mündlich oder durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten zustande. Ein schlüssiges Verhalten liegt insbesondere vor, wenn der Kunde dem AN zum Zwecke der Durchführung der vereinbarten Leistung Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt.
3.2. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen des AN sind unverbindlich und dienen der bloßen Leistungsbeschreibung, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Sie befreien den Kunden nicht von einer eigenen Prüfung der Eignung für seine Zwecke.
3.3. Im Angebot befinden sich alle zur Auftragsdurchführung vereinbarten Angaben. Sofern nachträgliche Sondervereinbarungen oder Änderungen des Leistungsumfanges getroffen werden, werden diese durch den AN dokumentiert und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder auf dem Leistungsnachweis). Aufträge sollen schriftlich erteilt werden, sie können jedoch auch auf Gefahr des Kunden telefonisch oder sonst elektronisch übermittelt werden.
3.4. Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erteilt werden.
3.5. Der Kunde hat die erbrachten Dienstleistungen nach Durchführung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem AN unverzüglich anzuzeigen. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
4. ÄNDERUNGEN
4.1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde kann Änderungswünsche per E-Mail oder telefonisch äußern. Telefonische Änderungswünsche werden erst wirksam, wenn sie durch den AN in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden. Ist eine Änderung des Umfangs erst während der Durchführung vor Ort gewünscht, wird diese im Anschluss auf dem Leistungsnachweis dokumentiert und vom Kunden quittiert.
4.2. Zieht der Kunde einen erteilten Auftrag vor der Leistungserbringung zurück, so ist dies dem AN mindestens 5 Arbeitstage vor der Durchführung in Textform mitzuteilen. Wird dieser Vorlauf nicht eingehalten, ist der AN unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 10 % des Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem AN kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Leistungsfristen bzw. -termine neu zu vereinbaren.
5. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
5.1. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nichteinhaltung eines festen Leistungstermins durch den AN zu vertreten ist und eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
5.2. Der AN ist berechtigt, bereits vor der vereinbarten Zeit die vereinbarte Leistung zu erbringen, sofern dies mit dem Kunden abgestimmt ist. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie mit dem Kunden vereinbart, für den Kunden zumutbar sind oder die Leistungserbringung aus wichtigem Grund (insbesondere höhere Gewalt) vorübergehend nicht in Gänze erbracht werden kann. Teilleistungen können entsprechend gesondert abgerechnet werden.
6. ANNAHMEVERZUG
6.1. Ist der Kunde oder ein von ihm bestimmter Dritter zum vereinbarten Leistungszeitpunkt nicht anzutreffen, sodass die Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden kann, ist der AN berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten umfassen die Aufwendungen für die An- und Rückfahrt sowie die Wartezeiten vor Ort. Sofern ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann der AN diesen geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.2. Wird ein Auftrag seitens des Kunden kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor der geplanten Auftragsdurchführung) aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschoben oder storniert, werden bereits entstandene Drittkosten (insbesondere für die Anmietung von Spezialgeräten, Fahrzeugen oder Containern, die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sowie erbrachte Vorkassenleistungen) an den Kunden weiterverrechnet. Sind darüber hinaus Kosten aufgrund eines besonderen Planungsaufwands entstanden, ist der AN berechtigt, diese geltend zu machen. Dem Kunden bleibt auch hier der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. HÖHERE GEWALT
7.1. Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien/Pandemien, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder die unverschuldet ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten) verursacht worden sind, die der AN nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der AN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Leistungsfristen bzw. -termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
7.2. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem AN vom Vertrag zurücktreten.
7.3. Kann der AN absehen, dass die Leistung nicht innerhalb der Leistungsfrist erbracht werden kann, so wird der Kunde unverzüglich in Textform davon in Kenntnis gesetzt; dem Kunden werden die Gründe hierfür mitgeteilt sowie nach Möglichkeit der voraussichtliche Termin der Durchführung genannt.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die vereinbarten Preise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8.2. Rechnungsbeträge sind sofort, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern sich auf der Rechnung keine anderslautende Zahlungsbedingung befindet. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim AN. Ein Unternehmer gerät mit Fälligkeit der Forderung ohne weitere Mahnung in Verzug. Ein Verbraucher gerät erst nach Erhalt einer Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; im letzteren Fall gilt dies gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Skonti und Rabatte werden nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt.
8.3. Bestehen mehrere offene Forderungen des AN gegenüber dem Kunden und werden Zahlungen des Kunden nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so erfolgt die Tilgungsreihenfolge nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 366 BGB).
8.4. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Diese betragen gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte und gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der AN ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
8.5. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z. B. bei anhaltendem Zahlungsverzug) ist der AN berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherheitsleistung für zukünftige Leistungen zu fordern. Ist der Kunde hierzu nicht bereit, ist der AN berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
8.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder synallagmatisch (im Gegenseitigkeitsverhältnis) mit der Forderung des AN verknüpft sind.
8.7. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder der Kunde unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat.
9. ERFÜLLUNGSORT
9.1. Erfüllungsort für die im Auftrag angegebenen Leistungen ist die vom Kunden benannte Adresse bzw. der Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz des AN.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des AN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10. MÄNGELANSPRÜCHE (GEWÄHRLEISTUNG)
10.1. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), hat er die erbrachte Dienstleistung unverzüglich nach Durchführung sorgfältig zu prüfen. Mängel sind dem AN in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform unter Beifügung einer eindeutigen, datierten Fotodokumentation des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Zur schnellen Zuordnung und Vermeidung von Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt wird dem Verbraucher dringend empfohlen, erkennbare Mängel ebenfalls unverzüglich in Textform, idealerweise unter Beifügung eines Fotos, anzuzeigen.
10.2. Bei einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge ist der AN zur Nacherfüllung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern behält sich der AN das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Erbringung einer mangelfreien Leistung vor. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Wahl der Nacherfüllungsart.
10.3. Schlägt die Nacherfüllung nach einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, ist der AN hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte (Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag) zu. Behebt der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte, ohne dem AN zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt zu haben, sind Aufwendungsersatz- oder Gewährleistungsansprüche für diesen Mangel ausgeschlossen. Mängelansprüche sind zudem vollständig ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung des AN Nachbesserungsarbeiten oder Veränderungen an der Leistung (z. B. Nachbeschichtungen) vornimmt und die Mängelbeseitigung dadurch unmöglich gemacht, erschwert oder ein nachhaltiger Schaden (z. B. am Bodenbelag) hierdurch erst verursacht oder verschlimmert wird.
10.4. Mit der Unterschrift auf dem Regiebericht/Abnahmeprotokoll bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung. Offensichtliche Mängel, die bei einer normalen Betrachtung sofort erkennbar sind (insbesondere sichtbare Verschmutzungen oder Rückstände), müssen bei der Unterzeichnung auf dem Protokoll vermerkt werden. Soweit der Kunde sichtbare Mängel nicht im Protokoll vermerkt, gilt die Leistung in Bezug auf diese sichtbaren Merkmale als mängelfrei übergeben. Zur beiderseitigen Absicherung und zum Ausschluss nachträglicher Neuverschmutzungen halten die Parteien den Zustand bei der Abnahme im Protokoll fest und dokumentieren diesen bei Bedarf durch gemeinsam erstellte Fotografien. Nach erfolgter Abnahme trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorlag und es sich nicht um eine nachträgliche Neuverschmutzung handelt.
10.5. Mängelansprüche bestehen nicht für Schäden oder Veränderungen, die nach der Abnahme durch fehlerhafte Handhabung, ungeeignete Pflegehinweise des Kunden oder normale Abnutzung entstehen. Nacharbeiten, die auf solchen nachträglichen Ursachen beruhen, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und werden gesondert in Rechnung gestellt.
11. HAFTUNG
11.1. Die Haftung des AN auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 11 eingeschränkt.
11.2. Die Einschränkungen dieser Ziffer 11 gelten nicht für die Haftung des AN wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3. Der AN haftet bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sogenannter Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. die fachgerechte Durchführung der Reinigungsleistung oder der Schutz des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden).
11.4. Soweit der AN gemäß Ziffer 11.3 bei einfacher Fahrlässigkeit dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der AN bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit es sich um den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden handelt.
11.5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht des AN für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 3 Mio. je Schadensfall (entsprechend der Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung) beschränkt. Diese Beschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit die Schadenssumme den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden abdeckt.
11.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des AN.
11.7. Soweit der AN fachliche Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich. Die Haftung hierfür ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.8. Sofern der Kunde den AN wegen Ansprüchen Dritter in Regress nimmt, ist die Haftung des AN ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Die Haftung des AN für Regressansprüche ist ausgeschlossen, ausgenommen gegenüber Verbrauchern, soweit diese aufgrund einer zwischen dem Kunden und dessen Abnehmer getroffenen Vereinbarung über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehen.
11.9. Der Kunde ist verpflichtet, den AN von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) zu benachrichtigen und dem AN alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
11.10. Reinigungs- und Pflegehinweise des AN, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sind zu befolgen. Die Haftung für Schäden, die nachweislich aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Hinweise durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen. Produkt- und Sicherheitsdatenblätter der vom AN eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel stehen auf der Website des jeweiligen Herstellers zum Download bereit.
12. VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG
12.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten, als vertraulich gekennzeichneten oder aus den Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbaren Informationen (insbesondere Angebote, Kalkulationen und Preise) vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
12.2. Eine Vervielfältigung der dem Kunden überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten betrieblichen Erfordernisse und unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN (GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL)
13.1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des AN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Der AN bleibt berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
13.2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend, dass die Vertragsparteien sich bemühen werden, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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