Allgemeine Geschäftsbedingen Concept Clean Services GmbH und Ihrer Tochterunternehmen

  1. Alle Leistungen und Angebote der Concept Clean Services GmbH und Ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend AN genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der AN mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 
  2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sowie natürlichen Personen im Sinne des § 13 BGB. 
  3. Sofern nicht schriftlich individuell anders vereinbart, gelten diese AGB für alle Rechtsgeschäfte ausschließlich. Der Kunde erkennt diese durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung an. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden, die vom AN nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn der AN diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

2. BERATUNG 

  1. Die Beratung durch den AN erstreckt sich als dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die vom AN angebotenen Leistungen. 
  2. Darüberhinausgehend berät der AN den Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung. 

 

3. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS 

  1.  Angebotsschreiben des AN gelten als verbindlich – sofern keine Anfechtung der Willenserklärung gem. § 119 ff. BGB durch den AN stattfindet. Das Angebot gilt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung oder aber durch konkludentes Handeln des Kunden als angenommen. Konkludentes handeln liegt vor, wenn dem AN durch den Kunden, zum Zwecke der Durchführung der Leistung, Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt wird. 
  2.  Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich; insbesondere befreien sie den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. 
  3. Grundsätzlich stellt der vom Kunden erteilte Auftrag den Vertragsschluss dar. Im Angebot befinden sich alle zur Auftragsdurchführung relevanten Angaben. Sofern Sondervereinbarungen getroffen werden, die insbesondere die eine Änderungen des Leistungsumfanges betreffen, werden diese nach Durchführung schriftlich fixiert und durch Unterschrift des Kunden quittiert. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keinerlei Verpflichtungen des AN im Hinblick auf Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. 
  4. Aufträge sollen schriftlich erteilt werden, sie können jedoch auch auf Gefahr des Kunden telefonisch oder sonst elektronisch übermittelt werden. 
  5. Mit der Durchführung der Dienstleistung durch den AN gilt der Vertrag als erfüllt, auch wenn deren Inhalt von dem des Auftrags abweicht, sofern der Kunde der Dokumentation auf dem Regiebericht/Abnahmeprotokoll nicht unverzüglich widerspricht. 

 

4. ÄNDERUNGEN 

  1. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsgegenstandes, so bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Diese sollte bereits vor Durchführung schriftlich oder auf Gefahr des Kunden telefonisch oder sonst elektronisch übermittelt werden. Ist eine Änderung des Umfangs der Leistung erst während der Durchführung der Dienstleistung gewünscht, werden diese nach Durchführung schriftlich fixiert und durch Unterschrift des Kunden quittiert. 
  2. Zieht der Kunde einen erteilten Auftrag vor der Leistungserbringen zurück, so ist dies dem AN, mindestens 5 Arbeitstage vor der Durchführung schriftlich mitzuteilen. Wird dieser Vorlauf nicht eingehalten, ist der AN unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, berechtigt, 10% des Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 
  3. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Leistungsfristen bzw. -termine neu zu vereinbaren. 

 

5. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT 

  1. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nichteinhaltung eines festen Liefertermins durch den AN zu vertreten und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. 
  2. Der AN ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Leistung zu erbringen, sofern dies mit dem Kunden abgestimmt ist. Teilleistungen sind zulässig, sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist oder die Leistungserbringung aus wichtigem Grund (insbesondere höhere Gewalt) in Gänze nicht zu erbringen ist. Teilleistungen können entsprechend gesondert abgerechnet werden.

 

6. ANNAHMEVERZUG 

  1. Ist der Kunde oder ein von ihm bestimmter Dritter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anzutreffen, sodass die Leistung nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden kann, steht es dem AN frei die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese ergeben sich aus Kosten für die An- und Rückfahrt und/oder möglichen Wartezeiten vor Ort. Sofern ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann der AN diesen geltend machen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 
  2. Wird ein Auftrag seitens des Kunden kurzfristig (weniger 48 Std. vor Auftragsdurchführung) verschoben oder storniert und sind für diesen bereits Kosten entstanden – insbesondere für das Anmieten von Spezialgeräten, Fahrzeugen oder Containern, welche nicht zu diesem Zeitpunkt nichtmehr kostenfrei umgebucht oder storniert werden können oder eine Vorkassenleistung erbracht werden musste, werden die entstanden Kosten an den Kunden weiterverrechnet. Sind darüber hinaus Kosten aufgrund eines besonderen Planungsaufwands entstanden, steht es dem AN frei diese geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

7. HÖHERE GEWALT 

  1. Der AN haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, krankheitsbedingte Personalengpässe, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der AN nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der AN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Leistungsfristen bzw. –termine, um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 
  2. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem AN vom Vertrag zurücktreten. 
  3. Kann der AN absehen, dass die Leistung nicht innerhalb der Leistungsfrist geliefert werden kann, so wird der Kunde unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dem Kunden werden die Gründe hierfür mitgeteilt sowie nach Möglichkeit der voraussichtliche Termin der Durchführung genannt. 

 

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

  1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die vereinbarten Preise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
  2. Rechnungsbeträge sind sofort, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern sich auf der Rechnung keine anders lautende Zahlungsbedingung befindet. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim AN. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Kunde mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug. Skonti und Rabatte werden nur nach gesonderter Vereinbarung gewährt.
  3. Bestehen mehrere offene Forderungen des AN gegenüber dem Kunden und werden Zahlungen des Kunden nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist der AN dazu berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde. 
  4. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung ist der AN dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. 
  5. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Kunden, z.B. bei Zahlungsverzug, schleppender Zahlungsweise etc., ist der AN dazu berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherheitsleistung für die vom Kunden zu erbringende Leistung zu fordern. Ist der Kunde hierzu nicht bereit, so ist der AN dazu berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 
  6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 
  7. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, der Kunde unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder sonstige begründete Zweifel an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.

 

9. ERFÜLLUNGSORT 

  1. Erfüllungsort für die im Auftrag angegebenen Leistungen ist die vom Kunden benannte Adresse bzw. der Ort an dem die Leistung erbracht wird. 

 

10. MÄNGEL UND NACHBESSERUNG 

  1. Die erbrachte Dienstleistung ist unverzüglich nach Durchführung durch den Kunden oder von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu prüfen. 
  2. Bei Feststellung von Mängeln ist der AN bzw. die vor Ort befindlichen Personen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige ist der AN nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Gutschrift berechtigt. 
  3. Wird dem AN die Durchführung der Nachbesserungsarbeiten nicht ermöglicht, oder werden vom Kunden angezeigte Mängel ohne schriftliche Zustimmung des AN – selbst oder durch Dritte behoben, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sofern nicht zuvor eine Nachbesserung des AN fehlgeschlagen ist.
  4. Mit Unterschrift des Regieberichts/Abnahmeprotokolls bestätigt der Kunde die Dienstleistung geprüft und keinerlei Mängel festgestellt zu haben. 
  5. Entstehen Mängel erst zu einem Zeitpunkt, nachdem die Abnahme durch den Kunden erfolgt ist, insbesondere durch Nichteinhaltung von Handhabungs- und Pflegehinweisen – können diese nicht anerkannt werden. Hieraus resultierende Nachbesserungen/Nacharbeiten sind nicht Bestandteil des vormals vereinbarten Vertrages und werden entsprechend gesondert in Rechnung gestellt. 

 

11. HAFTUNG 

  1. Die Haftung des AN auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt. 
  2. Die Einschränkungen dieser Ziffer 12 gelten nicht für die Haftung des AN wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  3. Der AN haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Erbringung der Leistung, dessen Freiheit von Rechtsmängeln oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden bzw. des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 
  4. Soweit der AN nach vorstehendem Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der AN bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. 
  5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des AN für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 3 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 
  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des AN. 
  7. Soweit der AN fachliche Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  8. Sofern der Kunde den AN wegen Ansprüchen Dritter in Regress nimmt, ist die Haftung des AN ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Die Haftung des AN für Regressansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese aufgrund einer zwischen dem Kunden und dessen Abnehmer getroffenen Vereinbarung über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehen. 
  9. Der Kunde ist verpflichtet, dem AN von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und dem AN alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten. 
  10. Reinigungs- und Pflegehinweise des AN sind zwingend zu befolgen. Die Haftung für Schäden, die aus Nichteinhaltung dieser entstehen, ist ausgeschlossen. Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, der vom AN eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel stehen auf der Website des jeweiligen Herstellers zum Download bereit. 

 

12. GEHEIMHALTUNG 

  1. Der Kunde verpflichtet sich alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. 
  2. Eine Vervielfältigung der dem Kunden überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. 

 

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz des AN zuständige Gericht. Der AN ist berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Geschäftssitz geltend zu machen. 
  2. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 
  3. Sollten einzelne Teile dieser AGB für den kaufmännischen Verkehr unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen um die individuelle Vereinbarung einer wirksamen Klausel bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

 

AGB-Stand vom 22.05.2023